"Schwerpunkt Forensische Psychiatrie": Gegenwärtiger Stand

Saß, H., Aachen

Die Sektion "Forensische Psychiatrie" der DGPPN hat in den letzte Jahren die Schaffung einer Schwerpunktbezeichnung "Forensische Psychiatrie" innerhalb eines umfassenden, durch Schwerpunkte gegliederten Facharztes für Psychiatrie und Psychotherapie erarbeitet. Die gemeinsam mit dem BVDN formulierten Vorschläge für ein entsprechendes Weiterbildungscurriculum und die Übergangsbestimmungen wurden vom Vorstand der DGPPN gebilligt und im Nervenarzt veröffentlicht (1, 2). Die Schwerpunktbezeichnung soll zunächst im Rahmen einer Zertifizierung durch die DGPPN erfolgen, um später, nach entsprechender Reform der Musterweiterbildungsordnung durch die Bundesärztekammer, in die Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern überführt zu werden.


Im Hinblick auf die zahlreichen Anfragen von Kolleginnen und Kollegen, die am Erwerb der Schwerpunktbezeichnung interessiert sind, erläutern wir noch einmal das in der Sektion "Forensische Psychiatrie" der DGPPN festgelegte Vorgehen:


In der Anlaufzeit, die aus jetziger Sicht etwa drei Jahre betragen wird, bestehen für interessierte Kolleginnen und Kollegen zwei Optionen (1): Die schon länger im Fach tätigen Personen mit ausgiebiger forensischer Expertise können ihre Zertifizierung im Rahmen der Übergangsregelung beantragen. Entsprechende Anträge sind unter Beifügung der in den Übergangsbestimmungen genannten Nachweise (vgl.2) an die Geschäftsstelle des Zertifizierungsausschusses zu richten (2), die bei Prof. Dr. H.L. Kröber in Berlin eingerichtet wurde (Institut für Forensische Psychiatrie der freien Universität Berlin, Limonenstr.27, 12203 Berlin.) Diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die neu mit der Qualifizierung in forensischer Psychiatrie beginnen, können ab sofort an geeigneten Weiterbildungsveranstaltungen teilnehmen, entsprechende Gutachten sammeln und, sofern noch nicht geschehen, in zugelassenen Einrichtungen die praktischen Weiterbildungsabschnitte absolvieren. Eine Liste von Einrichtungen und Veranstaltungen wirde gegenwärtig erstellt und kann vom Zertifizierungsausschuss angefordert werden.


Weiterbildungsveranstaltungen, für die eine Zertifizierung im Hinblick auf die Weiterbildung für den Schwerpunkt "Forensische Psychiatrie" angestrebt werden, sollten dem Zertifizierungsausschuss unter o.a. Anschrift gemeldet werden.


Für die Übergangszeit, die sicherlich einige Anlaufschwierigkeiten und Sonderfragen mit sich bringen wird, bitten wir um Geduld und Kooperation, damit die Einführung dieser für die Weiterentwicklung des Gesamtfaches und insbesondere für die Forensische Psychiatrie wichtigen Neuerung möglichst reibungslos erfolgen kann.


Weiterbildungscurriculum, Übergangsbestimmungen, sowie anerkannte Weiterbildungseinrichtungen sind auch unter der homepage www.forensik-muenchen.de im Internet abrufbar.



1. Nedopil, Sass H. (1997): Schwerpunkt "Forensische Psychiatrie"? Nervenarzt 68: 529-530

2. Sass, H. (2000): Zur Musterweiterbildungsordnung: Schwerpunkt "Forensische Psychiatrie",
Weiterbildungscurriculum und Übergangsbestimmungen. Nervenarzt 71: 763-765